Winterreifen Gesetz - Die Frage der geeigneten Bereifung Das Winterreifen Gesetz ist eine Vorschrift mit vielen Missverständnissen. Seit Januar 2006 enthält die StVO den neuen Abschnitt § 2 Abs. 3 a. Der Paragraf lautet wie folgt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." Verstöße gegen diese Vorschrift sollen mit einem Bußgeld von 20 € und einem Punkt in Flensburg bestraft werden.
Es stellt sich jedoch bezüglich der Formulierung des Gesetzestextes die grundsätzliche Frage: Was ist eine geeignete Bereifung?
Das M+S Zeichen oder Schneeflocken SymbolFakt ist, dass für den Begriff Winterreifen keine eindeutige Definition existiert. Selbst ein Schneeflocken Symbol oder M+S Zeichen sind kein zulässiger Nachweis für die Tauglichkeit im Winter. Gerade Reifenhersteller aus dem asiatischen Raum prägen das M+S Symbol auf fast jeden Reifen, um einen höheren Marktpreis zu erzielen. Diese Erkenntnis hilft uns bezüglich des Winterreifen Gesetz also nicht weiter.
Die 7 Grad Regelung Die weit verbreitete Theorie, dass ab einer Temperatur von 7 Grad Winterreifen eingesetzt werden müssen, wurde schon seit langem widerlegt, lässt aber nach wie vor bei den Herstellern sie Kassen klingeln. Wer hat sich diese Theorie wohl überlegt? Es gilt nach wie vor: Ein guter Sommerreifen oder Ganzjahresreifen ist immer besser als ein schlechter Winterreifen. Anders sieht es natürlich bei der Haftung auf Schnee aus. Hier ist ein Winterreifen immer die bessere Wahl.
Was ist mit dem Versicherungsschutz?Im Zusammenhang mit dem Winterreifen Gesetz wurde auch die Theorie vertreten, dass der Versicherungsschutz bei einem Unfall entfallen kann. Auch diese Sorge ist nicht unbedingt berechtigt. Der Versicherungsschutz entfällt nur dann, wenn nachweislich grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies könnte beispielsweise ein Sommerreifen mit nicht zulässiger Profiltiefe auf Eis und Schnee sein. Also ein weiteres Missverständnis in diesem Thema.
FazitDie Bedeutung des neuen Gesetztes ist nicht ganz eindeutig formuliert und eine Winterreifenpflicht besteht grundsätzlich nicht. Wer jedoch viel in Bergregionen wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterwegs ist, riskiert mit seinen Sommerreifen eine Verkehrbehinderung oder einen Unfall und muss sicherlich eher mit Bußgeld und Punkten rechnen als eine Fahrer auf dem Flachland. Wahrscheinlich werden die ersten Grundsatzurteile für mehr Klarheit im Winterreifen Gesetz sorgen. Sollten Ihre alten Reifen nicht mehr den Anforderungen entsprechen, sollten Sie sich Gedanken über eine Neuanschaffung machen. Vom Reifenguru empfohlene Pkw Winterreifen finden Sie hier. |